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Häufige Fragen - FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen, Abläufe und Wartungsverträge – klar, transparent und kompakt zusammengefasst.
Mann im blauen Poloshirt steht vor einem weißen Lieferwagen mit Dachschild und Firmenlogo.

Wartungsvertrag

Welche Leistungen sind im Wartungsvertrag enthalten?
Der Wartungsumfang richtet sich grundsätzlich nach den Herstellervorgaben Ihrer Anlage (z. B. Bosch). Eine detaillierte Beschreibung der wartungsrelevanten Arbeiten finden Sie in Ihren Garantie- bzw. Serviceunterlagen des Herstellers. - Typischerweise umfasst die Wartung unter anderem: - Sichtprüfung der gesamten Anlage - Funktionskontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile - Reinigung relevanter Komponenten - Überprüfung von Einstellungen und Parametern - Dokumentation der Wartung - Empfehlung ggf. notwendiger Optimierungen Die Wartung erfolgt gemäß den technischen Anforderungen des Herstellers, um Effizienz, Betriebssicherheit und Garantieansprüche zu sichern.
Wie funktioniert die Preisanpassung?
Die Preisanpassung erfolgt auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI). Wichtig: Die Anpassung bezieht sich ausschließlich auf die reguläre Wartungspauschale – nicht auf einen eventuell gewährten Preisvorteil aus dem ursprünglichen Angebot. Ein gewährter Vorteil bleibt somit unberührt. Grundlage der Anpassung ist die Standard-Wartungspauschale.
Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem statistischen Bundesamt: https://www.destatis.de/
Welche Notdienstpauschalen gelten aktuell? (Stand 2026)
Die Notdienstpauschale wird zusätzlich zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und dem verbauten Material berechnet. Aktuelle Notdienstpauschalen: - Montag–Donnerstag: 100,00 € - Freitag–Samstag: 130,00 € - Sonntag & Feiertage: 165,00 € Stundensatz Kundendiensttechniker: - Derzeit 75,00 € pro Stunde Hinweis: Die Notdienstpauschale deckt die besondere Einsatzbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten ab. Arbeitszeit und Material werden separat berechnet.
Ersetzt die Fernwartung (HomeCom Pro) die jährliche Wartung?
Nein. Die Fernwartung dient ausschließlich der Unterstützung, Überwachung und Diagnose. Sie ersetzt nicht die gesetzlich bzw. herstellerseitig empfohlene jährliche Vor-Ort-Wartung. Die physische Wartung ist weiterhin erforderlich, um: - mechanische Komponenten zu prüfen - Verschleißteile zu kontrollieren - sicherheitsrelevante Bauteile zu inspizieren - Garantiebedingungen einzuhalten Die Fernwartung ist eine Ergänzung – kein Ersatz.
Wie kann ich den Wartungsvertrag kündigen?
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung unkompliziert möglich – auch formlos per E-Mail. Wir binden niemanden gegen seinen Willen an uns. Eine Zusammenarbeit funktioniert nur auf Basis von Zufriedenheit und Vertrauen. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, sprechen Sie uns gerne direkt an – meist lassen sich Punkte schnell klären.